IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ ist die Zusammenfassung der bisherigen Vorschriften zur Offenlegung von Finanzinstrumenten in IAS 32 und IAS 30. IFRS 7 ist von allen Unternehmen, die Finanzinstrumente bilanzwirksam bzw. bilanzunwirksam halten, gleichermaßen anzuwenden. Die Zielsetzung der Offenlegungsvorschriften ist die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, die Zeitpunkte und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der künftigen Cash-Flows, die aus Finanzinstrumenten resultieren. Im Vergleich zu IAS 32 sind sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Anhangsangaben für die Risikoberichterstattung erheblich gestiegen. Hieraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, entweder eine Sensitivitätsanalyse durchzuführen oder die Risiken mit einem Value at Risk Ansatz zu quantifizieren.