IFRS 13 - beizulegender Zeitwert - Fair Value

Überblick IFRS 13 / ASC 820

Der Standard IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist ein Rahmenkonzept für die Bewertung zum Fair Value im Rahmen der IFRS-Bilanzierung um eine marktbasierte und nicht unternehmensspezifische Bewertung in der Bilanz und GuV zu erreichen. IFRS 13 ist immer anzuwenden, wenn eine entsprechende Fair Value Bewertung oder Angaben zum beizulegenden Zeitwert in anderen IFRS-Standards gefordert sind. Die analoge Vorschrift für die Rechnungslegung nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) ist ASC 820 Fair Value Measurements and Disclosures. Zwischen beiden Vorschriften gibt es keine materiellen Unterschiede.

IFRS 13 und ASC 820 umfassen:

  • eine Definition des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)
  • einen Regelungsrahmen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und
  • notwendige Angaben zur Ermittlung von Fair Values.

IFRS 13 gelangt immer zur Anwendung, wenn eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgeschrieben ist, außer:

Anteilsbasierte Vergütung

Bemessungshierarchie (Fair-Value-Hierarchie)

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielbar wäre oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Nach IFRS 13 bzw. ASC 820 sind Marktteilnehmer Parteien, welche im Wesentlichen voneinander unabhängig sind, sachverständig und ausreichend kundig sind sowie vertragswillig und in der Lage, vergleichbare Transaktionen abzuschließen.

IFRS 13 und ASC 820 teilen Bewertungsverfahren zur Ermittlung des Fair Values und bewertete Vermögenswerte und Schulden im Rahmen einer Bemessungshierarchie (Fair-Value-Hierarchie) in Abhängigkeit der verwendeten Inputfaktoren in drei Klassen bzw. Stufen ein. Notierte Preise auf einem Markt für identische Vermögenswerte oder Schulden genießen die höchste und nicht beobachtbare Inputfaktoren die niedrigste Priorität. Die Einordnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und die jeweiligen Inputfaktoren müssen im Anhang angegeben werden:

  • 1. Stufe: notierte, nicht bereinigte Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten feststellbar
  • 2. Stufe: alle abgeleiteten Bewertungen auf Basis direkt oder indirekt beobachtbarer Preise und
  • 3. Stufe: alle sonstigen Bewertungen auf Basis (teilweise) nicht beobachtbarer Marktdaten.

Angaben nach IFRS 13 / ASC 820

IFRS 13 bzw. ASC 820 schreiben für zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte und Verbindlichkeiten die Angabe der Bewertungsfaktoren und Inputfaktoren vor. Wenn für Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts bedeutende nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet wurden, sind die Auswirkungen der Bemessungen auf das Periodenergebnis und das sonstige Gesamtergebnis für die Periode darzustellen.

IFRS 2

Dienstleistungen von FIRICON für IFRS 13 / ASC 820

Zur Unterstützung bei Fragestellungen im Rahmen von IFRS 13 bzw. ASC 820 bietet FIRICON Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung bei der sachgerechten und ordnungsgemäßen Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, insbesondere für die Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard (US-GAAP)
  • Fair Value Bewertungen für nichtstandardisierte Vermögenswerte oder Schulden, Derivate und komplexe Transaktionen bzw. Produkte
  • Validierung und Benchmarking von beizulegenden Zeitwerten und Inputfaktoren
  • Überprüfung und Testen von Annahmen
  • Klärung von Einzelfragen.

Außerdem bietet FIRICON Ihnen Unterstützung bei folgenden Problemstellungen an:

  • Fair Value Bewertung gemäß IFRS 2 bzw. ASC 718 für alle Formen anteilsbasierter Vergütungen
  • Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 bzw. ASC 805
  • Wertminderungstest, Impairment Test für Vermögenswerte gemäß IAS 36 bzw. ASC 350 / ASC 360
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 einschließlich Hedge Accounting
  • Unternehmensbewertung, Due Diligence und Fairness Opinion
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Aktienoptionsplans oder anderen anteilsbasierten Langfristvergütung