IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen – Share-based Payments

Überblick IFRS 2 / ASC 718

Nach den Rechnungslegungsstandards zu „Share-based Payments“ IFRS 2 bzw. ASC 718 müssen Aktienoptionen und ähnliche Entgeltformen mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst werden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist.

Anteilsbasierte Vergütungen sind alle Transaktionen, bei denen das bilanzierende Unternehmen als Gegenleistung für erhaltene Lieferungen oder Leistungen Eigenkapitalinstrumente hingibt oder Zahlungsverpflichtungen eingeht, deren Höhe an der Wertentwicklung von Unternehmensanteilen (Aktien, GmbH-Anteile, etc.) bemessen werden. Neben klassischen Aktienoptionen zählen hierzu auch alle Arten von Long Term Incentive Programmen, Performance Shares oder Phantom Stocks in den verschiedensten Ausgestaltungsformen.

Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen

Nach IFRS 2 bzw. ASC 718 ist der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen und ähnlichen Entgeltformen mit einem anerkannten Bewertungsmodell der Finanzmathematik zu bestimmen. Zu den anerkannten Bewertungsmodellen für anteilsbasierte Vergütungen zählen das Binomialmodell nach Cox-Ross-Rubinstein und die Monte-Carlo-Simulation. Aufgrund der individuellen Ausgestaltungsformen von Share-based Payments ist die Verwendung des Standardmodells von Black-Scholes i.d.R. nicht sachgerecht.

Die Bilanzierungsregeln unterscheiden zwischen Equity- und Cash-Settlement. Bei Optionen mit Equity-Settlement erhält der Begünstigte bei Ausübung Unternehmensanteile (Aktien, GmbH-Anteile, etc.). In diesem Fall ist für die Bilanzierung der Fair Value am Tag der Gewährung (Grant Date) maßgeblich. Für anteilsbasierte Vergütungen mit Cash-Settlement muss dagegen der Fair Value zu jedem Berichtsstichtag auf Basis der aktuellen Marktparameter neu ermittelt werden. Der überwiegende Teil von Long Term Incentive Programmen ist mit Cash-Settlement ausgestaltet.

Neben der Bewertung und Aufwandsverbuchung müssen im Geschäftsbericht ausführliche Angaben über Umfang und Ausgestaltung für alle anteilsbasierten Vergütungen dargestellt werden. Um den Rechnungslegungsgrundsätzen IFRS 2 bzw. ASC 718 Rechnung zu tragen, sind für Aktienoptionsprogramme mindestens folgende Angaben erforderlich:

  • Beschreibung des Aktienoptionsprogramms
  • Entwicklung der ausstehenden Bezugsrechte in der Berichtsperiode
  • Angaben zur Ausübung von Bezugsrechten in der Berichtsperiode
  • Beschreibung des verwendeten Optionspreismodells und Aufstellung der verwendeten Inputparameter
  • Angabe des Gesamtaufwandes in der Berichtsperiode
  • Bei Vergütungen mit Barausgleich Angabe des Gesamtbuchwerts der Verbindlichkeiten und des inneren Werts für unverfallbare Leistungen
IFRS 2

Aktienoptionen und Directors‘ Dealings

Die Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 verlangt, dass Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings) gemeldet und veröffentlicht werden, damit Marktteilnehmer sich ein Bild davon machen können, wenn Vorstände oder Aufsichtsräte mit Finanzinstrumenten handeln, die das eigene Unternehmen begeben hat. Neben Transaktionen in Aktien oder Schuldtiteln eines Emittenten zählen auch Geschäfte in damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d) MAR) zu den meldepflichtigen Directors‘ Dealings. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem FAQ zu Eigengeschäften von Führungskräften nach Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 klargestellt, dass „auch Geschäfte im Rahmen von Vergütungsprogrammen der Meldepflicht, und zwar unabhängig davon, ob die berechtigte Person einen Handlungsspielraum bei der Zuteilung hat oder nicht“ unterliegen. Innerhalb von drei Geschäftstagen müssen u.a. Preis und Volumen jeder Transaktion gemeldet werden.

Aktienoptionen und Long Term Incentives im Rahmen der Vorstandsvergütung

Nach dem Deutschen Corporate Goverance Kodex (DCGK) ist für Bezugsrechte und sonstige aktienbasierte Vergütungen der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung im Rahmen des Vergütungsberichts in tabellarischer Form für jedes Vorstandsmitglied anzugeben.

Anteilsbasierte Vergütung

Dienstleistungen von FIRICON für IFRS 2 / ASC 718

Für Ihr Beteiligungsprogramm bietet FIRICON Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung beim Gestalten und Aufsetzen eines Aktienoptionsplans oder Incentive Programms mit Equity- oder Cash Settlement
  • Fair Value Bewertungen für Aktienoptionen und ähnliche Entgeltformen gemäß IFRS 2 bzw. ASC 718 mit einem Binomialmodell oder einer Monte-Carlo-Simulation unter Berücksichtigung des erwarteten frühzeitigen Ausübungsverhaltens der Bezugsberechtigten
  • Formulierungsvorschlag für die Anhangsangaben im Geschäftsbericht
  • Ausführliches Bewertungsgutachten für den Wirtschaftsprüfer
  • Tätigkeit als Ermittlungsstelle für virtuelle Eigenkapitalinstrumente

Außerdem bietet FIRICON Ihnen Unterstützung bei folgenden Problemstellungen an:

  • Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen gemäß IFRS 3 bzw. ASC 805
  • Wertminderungstest, Impairment Test für Vermögenswerte gemäß IAS 36 bzw. ASC 350 / ASC 360
  • Fair Value Bewertungen gemäß IFRS 13 bzw. ASC 820 für nichtstandardisierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Derivate und komplexe Transaktionen bzw. Produkte
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 einschließlich Hedge Accounting
  • Unternehmensbewertung, Due Diligence und Fairness Opinion
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Aktienoptionsplans oder anderen anteilsbasierten Langfristvergütung