IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse - Purchase Price Allocation

Überblick IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse

Der Standard IFRS 3 enthält Regelungen, die ein Unternehmen im Fall eines Unternehmenszusammenschlusses zu beachten hat. Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 sind alle Fälle, in denen ein Erwerber Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erhält. Nicht anzuwenden ist der Standard auf die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, den Erwerb von Vermögensgegenständen, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen und auf den Zusammenschluss von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Beherrschung. Die analoge Vorschrift für die Rechnungslegung nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsstandards (US-GAAP) ist ASC 805 Business Combinations. Die beiden Vorschriften sind weitestgehend gleich, ein materieller Unterschied besteht in der Detaildefinition, wann ein Kontrollmehrheit vorliegt und IFRS 3 bzw. ASC 805 anzuwenden ist.

IFRS 3 / ASC 805 Erwerbsmethode

Unternehmenszusammenschlüsse sind nach IFRS 3 bzw. ASC 805 auf Basis der Erwerbsmethode zu erfassen. Die Erwerbsmethode umfasst folgende Schritte:

  • Identifizierung des Erwerbers, d.h. des zusammenführenden Unternehmens, welches die Beherrschung über das erworbene Unternehmen erhält
  • Bestimmung des Erwerbszeitpunkts, d.h. des Zeitpunktes, zu dem der Erwerber die Kontrolle über das erworbene Unternehmen erlangt
  • Ansatz und Bewertung der identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, übernommenen Schulden und nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen
  • Ansatz und Bewertung eines Geschäfts- oder Firmenwerts.

Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (vgl. IFRS 13) zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Nicht beherrschende Anteile werden entweder zum beizulegenden Zeitwert oder mit dem proportionalen Anteil des nicht beherrschenden Anteils am beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich aus dem Kaufpreis des Unternehmens abzüglich der zum Bewertungsstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte und Schulden. Übersteigt der Nettobetrag der neubewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten den Kaufpreis ergibt sich ein negativer Geschäfts- oder Firmenwert (sog. Badwill), welchen das erwerbende Unternehmen zum Erwerbszeitpunkt erfolgswirksam zu erfassen hat.

IFRS 2

Angaben nach IFRS 3 / ASC 805

Für die Beurteilung der Art und finanziellen Auswirkungen von Unternehmenszusammenschlüssen hat ein Erwerber folgende Angaben im Jahresabschluss offen zu legen:

  • Erwerbszeitpunkt
  • Prozentsatz der erworbenen Eigenkapitalinstrumente
  • Hauptgründe für den Unternehmenszusammenschluss
  • Beschreibung der Faktoren, welche den angesetzten Geschäfts- oder Firmenwert determinieren
  • Beizulegender Zeitwert der übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt
  • Details zu Vereinbarungen über bedingte Gegenleistungen und Entschädigungsleistungen
  • Details zu erworbenen Forderungen
  • Details zu angesetzten Eventualschulden
  • Beträge für alle Hauptklassen von erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden
  • Gesamtbetrag des Geschäfts- oder Firmenwerts
  • Informationen über einen negativen Geschäfts- oder Firmenwert
  • Details zu allen Transaktionen, welche separat vom Erwerb von Vermögenswerten un der Übernahme von Schulden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erfasst werden
  • Details über Unternehmenszusammenschlüsse, die schrittweise erfolgen
  • Informationen über Erträge des erworbenen Unternehmens.
Finanzinstrumente

Dienstleistungen von FIRICON für IFRS 3 bzw. ASC 805

Zur Unterstützung bei Fragestellungen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 bzw. ASC 805 bietet FIRICON Ihnen folgende Dienstleistungen an:

  • Beratung bei der sachgerechten und ordnungsgemäßen Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen, insbesondere für die Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) oder dem US-amerikanischen Rechnungslegungsstandard (US-GAAP)
  • Durchführung von Unternehmensbewertungen
  • Fair Value Bewertungen für nichtstandardisierte Vermögenswerte, Derivate und komplexe Transaktionen bzw. Produkte
  • Validierung und Benchmarking von Geschäfts- oder Firmenwerten
  • Überprüfung und Testen von Annahmen
  • Klärung von Einzelfrage.

Außerdem bietet FIRICON Ihnen Unterstützung bei folgenden Problemstellungen an:

  • Fair Value Bewertung gemäß IFRS 2 bzw. ASC 718 für alle Formen anteilsbasierter Vergütungen
  • Wertminderungstest, Impairment Test für Vermögenswerte gemäß IAS 36 bzw. ASC 350 / ASC 360
  • Fair Value Bewertungen gemäß IFRS 13 bzw. ASC 820 für nichtstandardisierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, Derivate und komplexe Transaktionen bzw. Produkte
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten gemäß IFRS 9 einschließlich Hedge Accounting
  • Unternehmensbewertung, Due Diligence und Fairness Opinion
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung eines Aktienoptionsplans oder anderen anteilsbasierten Langfristvergütung