Nach den Rechnungslegungsstandards zu „Share-based Payment“ IFRS 2 bzw. SFAS 123 müssen Aktienoptionen und ähnliche Entgeltformen mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) in der Bilanz erfasst werden, wobei der Fair Value als Personalaufwand über die Sperrfrist (vesting period) zu verteilen ist. Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen ist mit einem anerkannten Bewertungsmodell der Finanzmathematik zu bestimmen.
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